Welche technischen Anforderungen an eine elektronische Rechnung gibt es?
Laut aktuellem Entwurf zur Neuregelung der E-Rechnung durch das Wachstumschancengesetz ist sie eine Rechnung, die „in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht“.
Es gibt bereits Formate, die für die E-Rechnung zulässig sind. Diese sind nach der Richtlinie 2014/55/EU bzw. EN 16931 genormt und kommen schon bei der Rechnungsstellung zwischen Unternehmen und Behörden zum Einsatz. Dazu gehören in Deutschland XRechnung (reine XML-Datei in der Syntax CII oder UBL) und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (Hybrid aus PDF/A-3 und XML).
Beim Empfang einer elektronischen Rechnung zwischen Unternehmen dürfen vorerst auch andere Formate wie EDIFACT zum Einsatz kommen. Dies gilt jedoch nur, solange alle wichtigen Rechnungsdaten maschinell in ein genormtes Format überführt werden können. Auch ausländische Formate, die der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entsprechen, kommen in Betracht – darunter etwa FatturaPA (Italien), Factur-X (Frankreich) und FacturaE (Spanien).
Exkurs: Wo liegt der Unterschied zwischen E-Rechnung und XRechnung?
Der Begriff „E-Rechnung“ umfasst alle elektronischen Rechnungen, ganz gleich in welchem Format. Unter XRechnung versteht man hingegen ein konkretes E-Rechnungsformat. Dieses basiert auf einer XML-Datei (daher auch das X in XRechnung).
Anders formuliert: Wer eine E-Rechnung empfangen oder versenden will, kann dafür die XRechnung nutzen. Er kann aber auch auf ein anderes Format wie z. B. ZUGFeRD zurückgreifen.