Gefahrgut: ist flüssig
Die Verhaltensweise Gefahrgut: ist flüssig steht für ausgewählte Elemente im Kontext von Gefahrgutattributen in Erfassungsmasken von Geschäftsobjekten zur Verfügung.
Sie benötigt als Verhaltensdaten die Stammdaten eines Gefahrstoffs (s. Gefahrstoffe), für den geprüft werden soll, ob in dessen ADR-Details das Kennzeichen "Flüssig" (liquid) gesetzt ist.
Trifft dies zu, werden die Aktionen bei "wahr" (sofern vorhanden) ausgeführt.
Anderenfalls werden die Aktionen bei "falsch" (sofern vorhanden) ausgeführt.
Im einfachsten Anwendungsfall (s. Beispiel) wird das Verhalten für ein Element konfiguriert, das sich auf das Datenfeld dangerousGoods des Gefahrgutattributs bezieht. Dann stehen die Gefahrstoff-Daten für das Verhalten automatisch bereit.
Alternativ können entsprechende Daten aber auch anderweitig bereitgestellt werden, etwa indem vorher ein Element validieren-Verhalten ausgeführt wird, das entsprechende Daten liefert.
Beispiel:
Eine Erfassungsmaske sieht die Pflege von Gefahrgutattributen für die Positionen eines Geschäftsobjekts vor. Dabei wird die Gefahrstoff-Such-Combobox verwendet, um jedem Attribut einen Gefahrstoff zuzuweisen.
Bei dieser kompakten Konfiguration sind in der Maske abgesehen vom Label der Gefahrstoff-Suche keine Details zum Gefahrstoff ersichtlich. Ob der Gefahrstoff per ADR-Details als "flüssig" qualifiziert ist, soll daher in einem Checkbox-Element (ohne Datenbindung) mit der Beschriftung "Flüssig" signalisiert werden.
Den Wert des Checkbox-Elements "Flüssig" soll ein Verhalten für das "Gefahrstoff"-Element definieren, das auf den Auslöser "Geändert" (für alle Änderungstypen) reagiert.
Abhängig vom Ergebnis der Auswertung des ausgewählten Gefahrstoffs durch die Verhaltensweise "Gefahrgut: ist flüssig", wird der Checkbox per Wert setzen der Wert "true" (s. Bild) oder "false" zugewiesen.
Ergebnis:
Die inaktiv gesetzte Checkbox zeigt den "Flüssig"-Status abhängig von den ADR-Stammdaten des ausgewählten Gefahrstoffs an.
►ANMERKUNG◄ In der vorliegenden Form ist im Formular nicht erkennbar, ob für den Gefahrstoff keine ADR-Details gepflegt sind, oder ADR-Details vorliegen, die diesen als nicht-"Flüssig" ausweisen.